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Mittwoch, April 17, 2024

Was geht, was geht nicht – Aktuelle Übersicht über Corona Regeln für Sportwettkämpfe (Schwerpunkt Enduro)

Da in vielen Europäischen Ländern mittlerweile die Enduro Sportsaison begonnen hat, oder kurz bevor steht, wollen wir in diesem Bericht einmal eine kleine Übersicht geben wo es in Deutschland theoretisch möglich ist. Allerdings ist dieser Bericht auch nur eine Momentaufnahme mit Stand 26.06. 16.00 Uhr und bezieht sich auf die Regelungen der Bundesländer. Regional kann die Lage aber auch schon wieder anders aussehen. Zur Verdeutlichung der Regeln werden wir auch Links zu den Offiziellen Meldungen mit einfügen.

Schleswig-Holstein

Mit einem Hygienekonzept sind Veranstaltungen möglich. Die maximale Anzahl an Personen sollte 250 nicht überschreiten. Die Hygieneregelungen sind einzuhalten.

https://www.lsv-sh.de/corona/news/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=1903&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=fc050ebfe8c030ec50034e2ee2ad8795

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200619_Lesefassung_Landesverordnung_Corona.html#doc1f945521-c2dc-4a62-bc9c-fa2e8a837067bodyText11

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html

Verordnung vom 25.06.2020

Niedersachen

Kontaktlose Wettkämpfe sind erlaubt und 50 Zuschauer zugelassen. Die Abstandregeln sind aber unbedingt einzuhalten. Unter Auflagen sind auch 250 Zuschauer erlaubt, diese müssen aber Sitzplätze einnehmen und es besteht die Dokumentationspflicht.

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html

https://www.lsb-niedersachsen.de/fileadmin/daten/dokumente/Grundsatzfragen/20200619_21067_CoronaVO_Fassung_ab_22-06-2020.pdf

Verordnung vom 22.06.2020

Mecklenburg-Vorpommern

Wettkämpfe sind mit genehmigten Hygienekonzept ohne Zuschauer erlaubt. Dabei wird grundsätzlich auch der Motorsport genannt.

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Presse/?id=161045&processor=processor.sa.pressemitteilung

Verordnung vom 15.06.2020

Brandenburg

Sportveranstaltungen sind grundsätzlich wieder erlaubt. Dabei gilt die Obergrenze von 1000 Personen, in diese Grenze fallen Sportler und auch Zuschauer.

Dazu der Text aus der Brandenburger Verordnung:

Es gibt dabei keine zahlenmäßige Begrenzung. Eine zahlenmäßige Begrenzung ergibt sich lediglich aus der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelung und aus dem Verbot von Großveranstaltungen (mehr als 1.000 Personen). Unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln kann ein Wettkampf ausgetragen werden.

Sind Zuschauer erlaubt?
Ja, alle Versammlungen und Veranstaltungen sind nach der neuen Umgangsverordnung grundsätzlich erlaubt. Die Obergrenze in der Großveranstaltungsverbotsverordnung muss beachtet werden. Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden (Großveranstaltungen) bleiben bis einschließlich 31. August 2020 untersagt.

https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html

https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.669399.de

Verordnung vom 15.06.2020

Sachsen

Sachsen war das erste Bundesland was Sportwettkämpfe wieder erlaubt hat. Allerdings zählt aktuell noch die Regel das keine Zuschauer zugelassen sind. Hoffnung besteht das zur nächsten Änderung am 17.07. auch eine geringe Zahl an Zuschauern zugelassen wird, da auch andere Veranstaltungen bis 1000 Zuschauern erlaubt sind.

https://www.sport-fuer-sachsen.de/sportnachrichten/detail/lockerungen-fuer-saechsische-sportvereine-treten-in-kraft/

https://www.sport-fuer-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/?tx_ifabprins_pressmanagement%5Bid%5D=670&tx_ifabprins_pressmanagement%5Baction%5D=show&tx_ifabprins_pressmanagement%5Bcontroller%5D=PressManagement&cHash=3b54f9ee381d5e730e50d865f4c8b069

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-06-25.pdf

Verordnung von 25.06.2020

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt dürfen ab 02.07. Sportveranstaltungen bis 1000 Zuschauern durchgeführt werden. Inbegriffen sind die Teilnehmer und Helfer.

https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=1524

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=911353&identifier=d188ae9e5f2f567e3f1772c59d7a8bdb

Verordnung folgt ab 02.07.2020

Thüringen

In Thüringen sind Wettkämpfe ohne Zuschauer seit dem 13.06. erlaubt. Für Veranstaltungen mit Zuschauern können im Einzelfall aber auch Genehmigungen beim Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechendes auf die Veranstaltung angepasstes Infektionsschutzkonzept einzureichen.

https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/

https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-06-12-ThuerSARS-CoV-2-KiSSP-VO.pdf

Verordnung vom 13.06.2020

Bayern

In Bayern sind nach unseren Stand noch keine Sportwettkämpfe möglich. Der Trainingsbetrieb kann aber aufgenommen werden.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sind Sportveranstaltungen wieder erlaubt. Ab Juli mit 100 Sportlern und 100 Zuschauenden. Ab August wird die zahl auf 1000 erhöht. Dabei ist es nicht relevant ob es sich um Sportler oder Zuschauer handelt solange die Gesamtzahl 1000 nicht überschritten wird.

https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli

Verordnung ab 01.07.2020

Saarland

Der Wettkampfbetrieb ist möglich. Allerdings darf die Grenze von 100 Personen nicht überschritten werden.

https://corona.saarland.de/DE/faq/haeufigste-fragen/vereinssport/vereinssport_node.html

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz dürfen Wettkämpfe bis 250 Personen durchgeführt werden. Weiterhin wichtig ist die Kontakterfassung.

https://www.lsb-rlp.de/news-pressemitteilungen/2020/wettkampfbetrieb-kontaktfreien-sportarten-unter-auflagen-wieder

Verordnung ab 10.06.2020

Hessen

Unter Auflagen ist seit dem 11.06. der Sportbetrieb wieder möglich. Die Gruppengröße ist dabei nicht relevant wenn Abstandsregeln eingehalten werden. Zuschauer sind allerdings nicht gestattet.

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/cokobev_stand_2206.pdf

Verordnung vom 22.06.2020

Nordrhein-Westfalen

Sportwettbewerbe sind im Breitensport seit 30.05. erlaubt. Dabei sind auch 100 Zuschauer zugelassen.

https://www.land.nrw/de/weitere-schritte-des-nordrhein-westfalen-plans-werden-umgesetzt-uebersicht-der-neuregelungen-im

Verordnung vom 30.05.2020

Welche Möglichkeiten es gibt um die Hygienekonzepte, Anmeldungen (auch von Zuschauern) Digital zu erfassen und auch Digitale Möglichkeiten zur Kontaktminderung zu erstellen werden wir in der nächsten Woche vorstellen.

Foto: DG Design / Denis Günther

Denis Guenther
Denis Guenther
Denis Günther ist der Kopf vom motorsport-life.com Network. Seit 2003 hauptberuflich im Motorsport tätig ist er auf allen Rennstrecken in Europa zuhause. Egal ob Tourenwagen oder Endurosport, in allen Bereichen ist er der Experte.